Die Schiedsrichter des FSV
Schiedsrichterlizenzen im FSV
Name Lizenz / Nr. Zugelassen Letzte Fortbildung Nächste Fortbildung
Taschik, Julia C / 26639     2009
Singer, Christin D / 4662 7 / 2006   2009
Gorski, Susann D / 4661 7 / 2006 2008 2011
Bahn, Kathrin D / 4660 7 / 2006   2009
Uschmann, Uwe D / 5612 11 / 2009   2013
Wolf, Julia D / 6203 11 / 2011   2014
Seifert, Michelle D / 6643 11 / 2011   2014
Schneider, Lilly D / 6206 11 / 2011   2014
Sommer, Marie D / 6202 11 / 2011   2014
Sommer, Paula D / 6207 11 / 2011   2014
Arndt, Sabrina D / 6205 11 / 2011   2014
Dunger, Sophie D / 6644 11 / 2011   2014
Ehrhardt, Sina D / 6201 11 / 2011   2014
Reinhold, Thea D / 6204 11 / 2011   2014
Infos zur Schiedsrichterausbildung
Vorraussetzungen für den Erwerb
D - Lizenz: - Mindestalter 15 Jahre
- Mindestkenntnisse der Regeln und Schiedsrichter-Handzeichen
C - Lizenz: - Besitz der gültigen D-Lizenz seit mindestens einem Jahr
- Tätigkeitsnachweis
B - Kandidatur: - gültige C-Lizenz
- Mindestalter 18 Jahre
- mindestens 2-jährige Tätigkeit als C-Schiedsrichter
- Tätigkeitsnachweis
B - Lizenz: - B-Kandidatur seit mindestens einem Jahr
- Tätigkeitsnachweis
- mindestens drei erfolgreiche Beobachtungen ab Sachsenliga
- Tätigkeitsnachweis
   
Tätigkeitsnachweis:
- Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, im Spieljahr mindestens 10 Spiele zu leiten.
   Die Einsätze als 1. und 2. Schiedsrichter sind gleichwertig. Auch Einsätze als    Schreiber und Linienrichter sind zu erfassen.
- Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, einen Tätigkeitsnachweis zu führen, in den er    die Spiele, an denen er im Kampfgericht mitgewirkt hat, einträgt.
   
Lehrgang
D - Lizenz : Der D-Lehrgang vermittelt grundlegende Kennnisse des Regelwerks sowie der wichtigsten Ordnungen. Der theoretische Teil schliesst mit einer schriftlichen Prüfung ab, wobei der Prüfungsbogen des DVV zu verwenden ist. Im prakti- schen Teil hat jeder Prüfling tätig zu sein.
C - Lizenz: Der C-Lehrgang dient der Vertiefung der Regelkenntnisse und Auslegungen sowie dem Erfahrungsaustausch und der Angleichung von Leistungen. Die Prüfung wird von einem Prüfer abgenommen. Es findet eine schriftliche Prüfung statt, wobei die Prüfungsbögen des DVV zu verwenden sind. Im praktischen Teil hat der Prüfling mindestens einen Satz als 1. Schiedsrichter und je einen Satz als 2. Schiedsrichter und Anschreiber zu absolvieren. Er hat dabei nachzuweisen, dass er zur sicheren Leitung von Spielen imstande ist.
B - Kandidatur: Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vertiefung der Regelkenntnisse sowie deren Auslegung und wird in Form von Diskussionen und praktischer Unterweisung durchgeführt. Dabei werden auch schwierige spieltypische Situationen behandelt. Der Prüfer soll den Kandidaten weitere Hinweise zur Verbesserung ihrer Spiel- leitungsfähigkeit geben. Der Lehrgang schliesst mit einer schriftlichen Prüfung unter Verwendung der DVV-Prüfungsbogen.
Nach Bestehen der Prüfung ist der Teilnahmer B-Kandidat. Die Kandidatur ist auf 3 Jahre beschränkt, in denen der B-Kandidat mindestens 10 Spiele ab Sachsenliga zu leiten hat.
B - Lizenz: Im Gespräch nach der Beobachtung sollen dem Kandidaten Hinweise zur Verbesserung seiner Spielleitungsfähigkeit gegeben werden. Der Kandidat muss bei Fragen über schwierige Spielsituationen schnelle und sichere Entscheidungsfähigkeit beweisen. Nach erfolgreicher Beobachtung ist der Kandidat B-Schiedsrichter.
   

Die Anmeldung zu Lehrgängen erfolgt schriftlich durch den Verein an den zuständigen Bezirksschiedsrichterwart.
Zuständig für die Durchführung von D- und C-Lehrgängen sind die BSRA, für BK und B-Lehrgänge der LSRA.

Bis spätestens 31.08. jeden Jahres erhalten die C- und D-Schiedsrichter den Jahresstempel beim BSRW, die B-Kandidaten und die B-Schiedsrichter beim LSRW, wenn die genannten Bedingungen erfüllt und durch Einreichung des Tätigkeitsnachweises belegt sind. Der Jahresstempel berechtigt zur Leitung von Spielen für die nächste Saison.

   
Schiedsrichterfortbildung
Jeder Schiedsrichter hat die Verpflichtung, sich über Regeländerungen, neue Be- stimmungen und Erkenntnisse auf dem laufenden zu halten und sich alle 2 bzw. 3 Jahre weiterzubilden.
Kern der Fortbildungen sind Abstimmungen, in denen in kritischer kollegialer Diskussion über Regelauslegung und praktische Regelanwendung eine Anglei-chung der Leistungen in den verschiedenen Lizenzstufen erreicht werden soll.